Zollbestimmungen
Neue Ausfuhrbestimmungen für Fisch ( ZOLL / TOLL )
Liebe Gäste, ab dem 01.01.2018 gelten für die Ausfuhr von Salzwasserfisch neue gesetzliche Vorgaben. Es wird dann unterschieden, wo man seinen Urlaub verbringt – in einem registrierten oder nicht registrierten Touristenfischereibetrieb.
Ab dem Juli 2018 sind auch wir als Touristenfischereibetrieb eingetragen und registriert sowie an die papierlose/elektronische Fangübermittlung an den Zoll angeschlossen. (GoFish Professional)
Die neuen Vorgaben sind hier nun nochmal im genauen Text aufgeführt:
- Wer seinen Angelurlaub mindestens 7 zusammenhängende Tage in Norwegen in einem registrierten Touristenfischereibetrieb verbringt, darf 20 Kilogramm Fisch ausführen. Registrierte Touristenfischereibetriebe sind bei der Fischereibehörde registriert und zertifiziert und sind verpflichtet, die kompletten Fänge, bestehend aus Fischart und Fangmenge ihrer Gäste, an diese Behörde in schriftlicher Form zu melden.
- Der Trophäenfisch fällt nach den neuen Zollbestimmungen komplett weg.
- Angler, die ihren Urlaub in einem nicht registrierten Touristenfischereibetrieb machen, dürfen nur noch 10 Kilogramm Fisch ausführen. Auch hier ist die Mitnahme eines Trophäenfisches untersagt.
- Die neuen Zollbestimmungen zur Mitnahme von Fischen aus Norwegen betrifft nur Salzwasserfische. Süßwasserfische, wie Lachse, Meerforellen und Saiblinge, werden zu der neuen Zollbestimmung nicht zugerechnet und dürfen demnach ohne weitere Beschränkungen ausgeführt werden.
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