Zollbestimmungen
Neue Ausfuhrbestimmungen für Fisch ( ZOLL / TOLL )
Die Ausfuhr von selbst gefangenem Meeresfisch aus Norwegen ist streng reglementiert. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Quote auf 15 kg pro Person und Ausreise (maximal zweimal pro Kalenderjahr) beschränkt. Der Fisch muss in registrierten Betrieben gefangen und registriert worden sein.
Die wichtigsten Regeln und Bestimmungen im Überblick:
- Menge: Maximal 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person.
- Häufigkeit: Die Ausfuhr der vollen Quote ist zweimal pro Kalenderjahr gestattet.
- Süßwasserfisch: Arten wie Lachs, Meerforelle und Saibling unterliegen nicht dieser Quote und dürfen zusätzlich ausgeführt werden.
- Altersgrenze: Nur Personen ab einem Alter von 12 Jahren dürfen die Ausfuhrquote in Anspruch nehmen.
- Registrierung: Die Ausfuhr von mehr als 5 kg Fisch muss vor der Abreise online bei den Behörden registriert werden. Hierfür sind genaue Angaben zur Person sowie zu den Fängen erforderlich.
- Gewerbliches Verbot: Der ausgeführte Fisch ist ausschließlich für den privaten Verbrauch bestimmt. Der Verkauf oder eine gewerbliche Nutzung ist streng verboten.
Ausführliche Informationen zu den zwingend vorgeschriebenen Fangmeldungen und den genauen Formularen finden Sie direkt auf dem Norwegischen Zollportal (Tolletaten) oder über den Fischausfuhr-Ratgeber.
Kontaktieren Sie uns
Für An- und Nachfragen zur Reservierung stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer+49 (0)173 44 00 689 gerne zur Verfügung.
